Zitat:
Original geschrieben von Guru
Eben nicht, da Breitstrahler mit Deckleuchten als Ersatz für das Abblendlicht erlaubt sind.
Guru
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Ja. Aber nur als Ersatz für Tagfahrleuchten. Du ignorierst die Tatsache das ein Tunnel aber kein Tageslicht hat. Dort ist es finster wie in der Nacht.
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Die Bestimmungen bei Dunkelheit oder schlechter Sicht bzw beim Fahren im Tunnel bleiben unverändert, außer, dass Tagfahrleuchten nicht ausreichen und daher verboten sind.
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Hast nicht den Link von mir gelesen?
http://www.oeamtc.at/index.php?type=...nu_active=0194