Zitat:
Original geschrieben von pirate man
wie schautsn jetzt eigentlich bzgl. nebelscheinwerfer in der nacht aus (zusätzlich zum abblendlicht)?
das war ja früher verboten weil man ja angeblich andere blenden kann - haha
hat sich da jetzt was geändert?
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Nebelscheinwerfer oder Breitstrahler zusätzlich zum Abblendlicht dürfen nur bei schlechten Sichtverhältnissen oder engen, unübersichtlichen und kurvenreichen Straßen verwendet werden. Hier hat sich im KfG nichts geändert.
Guru