Du hast doch geschrieben das man Nebelscheinwerfer bei Tunnelfahrten im Zusammenhang mit Begrenzungsleuchten verwenden darf.
Und das ist falsch.
Tunnelfahrten sind als Nachtfahrten zu werten und es darf nur mit abgeblendeten Scheinwerfer gefahren werden.
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M.f.G. Karl
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