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Alt 15.04.2006, 18:23   #1
zechenkas
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Standard interessantes zu Licht am Tag !

Erlass vom 06.April 2006 zur 27.KFG-Novelle, Verwendung von Nebellicht am Tag

1: Durch die 27.KFG-Novelle, die vom Nationalrat bereits beschlossen worden ist und am 19.April (Ausschuss) und 21.April (Plenum) im Bundesrat behandelt wird, werden die Bestimmungen des §99 Abs. 5a KFG betreffend die Verwndung von Licht am Tag geändert und auch NEBELLICHT, DASS MIT IN DIE FAHRZEUGFRONT INTEGRIERTEN NEBELSCHEINWERFERN AUSGESTRAHLT WIRD, als zulässige Lichtquelle für Licht am Tag erlaubt.

(....)

5. Nebelscheinwerfer, die NICHT IN DIE FAHRZEUGFRONT INTEGRIERT SIND, also z.B. an der Stoßstange montiert wurden, sind KEINE zulässige Lichtquelle für die Verwendung von Licht am Tag.


Ja wissen die eigentlich was sie wollen?
zumindest kann man jetzt die Nebelleuchten verwenden,die gehn ja besser zum Wechseln als Abblendlicht.

Gesetz
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Wenn man diese CD rückwärts abspielt, spielt sie satanische Verse...
...noch schlimmer: Wenn man sie vorwärts abspielt, installiert sie WindowsXP!
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