Meist werden solche Regelungen im DV vereinbart. D. h. ich würde den mal zu Rate ziehen, weil der maßgeblich ist.
Wenn in Deinem DV nichts spezielles steht, musst auch keine Kosten rückerstatten. Im KV ist IMHO sowieso nichts dergleichen angeführt (in keiner Branche).
D. h. solange Du jezt nichts zusätzliches unterschreibst, können Dir keine Kosten entstehen.
Ciao Oliver
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