07.04.2006, 14:12
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#7
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Inventar
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Zitat:
Original geschrieben von chrisne
das ganze rechtliche verstehe ich nicht 
muss ich jetzt oder nicht?
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1.)
Zitat:
Die Impressumpflicht im technischen Sinn (§ 24) gilt nicht für Websites, die Offenlegungspflicht schon.
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2.)
Zitat:
Daneben sind alle Inhaber eines periodischen Mediums ( z.B. Website-Betreiber und Newsletter-Versender) von einer eingeschränkten Offenlegungspflicht nach § 25 Abs. 1, 4. und 5. Satz betroffen. Zusätzlich zu Name, Firma und Wohnort oder Sitz (ohne genaue Anschrift) ist hier noch der Unternehmensgegenstand anzugeben.
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impressumpflicht IMHO nein
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