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1.7 Durch die Abmahntätigkeit sind unserer Mandantschaft Kosten entstanden. Gemaäß §§ 677 ff. BGB sind Sie zum Ersatz dieser Kosten verpflichtet. Dem Anspruch liegt der Gedankezugrunde, dass es Ihrem Interesse entspricht, von der rechtlichen Beurteilung Ihres rechtswidrigen Handelns in Kenntnis gesetzt zu werden, um dadurch einen kostenintensiven urheberrechtlichen Prozess zu verhindern (vgl. BGH in GRUR 1973, S. 384 f. oder BGH in GRUR 1991, S. 550 ff.) Die Unterlassungserklärung enthält daher die Verpflichtung, dass Sie die Kosten für diese Abmahung in Höre von EUR 250,00 zu ersetzen haben.
Die erstattungspflichtigen Kosten für diese Abmahnung würden nach dem für die Gebühren der Rechtsanwälte in Deutschland anzuwendenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bei einem hier anzunehmenden Gegenstandswert von mindesten EUR 25.000,00 insgesamt EUR 911,80 netto betragen. Aufgrund der Tatsache, dass die fragliche Datei von Ihnen mindestens einmal weltweit im Internet an mehrer hunderttausend Nutzer gleichzeitig zum Download angeboten wurde, ist nicht auszuschließen, dass der Streitwert von einem Gericht auch weitaus höher angenommen wird.
Um Ihnen mit den Kosten entgegen zu kommen bieten wir Ihnen die Erledigung der Angelegenheit durch fristgerechte Zahlung des genannten Pauschalbetrages an. Die Geltendmachung weiterer/höherer Kosten und Gebühren im Falle der Fristversäumnis bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Die Höhe der hier geltend gemachten Kosten für die Abmahnung ist – vor dem Hintergrund der weltweit begangenen Urheberrechtsverletzung und der entstandenen Kosten – somit mehr als angemessen. Da unsere Mandantin vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird keine Mehrwertsteuer geltend gemacht.
2. Unsere Mandantin hat auch Anspruch auf Schadensersatz aufgrund Ihres rechtswidrigen schädigenden Verhaltens. Der Schaden besteht nicht lediglich in dem Wird des Musikalbums, das Sie hätten kaufen müssen, um an die rechtswidrig angebotene Datei zu gelangen, sondern stellt vielmehr den Wert der gegenüber dem Rechteinhaber ersparten Lizenzgebühr für das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung, Verbreitung und Verwertung der geschützten Datei dar. Wir beziffern den Wert mit dem geringen Pauschalbetrag auf EUR 50,00. Bei dem genannten Betrag handelt es sich um ein Angebot für den Fall der fristgerechten Erledigung. Die Geltendmachung eines höheren bzw. weiteren Schadens im Fall der Fristversäumnis bleibt ausdrückich vorbehalten.
3. Für die Zahlung des gelten gemachten Gesamtbetrages in Höre von EUR 300,00 setzen wir Ihnen Zahlungsfrist bis spätestens 05.04.2006 eingehend auf dem oben genannten Konto unserer Kanzlei. Auf unsere Inkasso-Vollmacht weisen wir hin. Zahlungen per Scheck werden nicht akzeptiert.
4. Sie sehen aus dem Vorgenannten, dass es unserer Mandantschaft nur darum geht, Ihnen Ihr rechtswidriges und schädigendes Verhalten vor Augen zu führen und Sie zur künftigen Unterlassung eines solchen Verhaltens zu verpflichten. Die umfangreichen weiteren Ansprüche, die wir eingangs dargestellt haben, werden hier zunächst nicht gelten gemacht, jedoch weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Geltendmachung für den Fall des fruchtlosen Verstreichens auch nur einer der Ihnen oben gesetzten Fristen vorbehalten bleibt. Überdies müssen Sie mit der gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche rechnen, wodurch weitere, nicht unerhebliche Kosten auf Sie zukommen würden. Soweit Sie im Internet Urteile finden, die sich auf Abmahnungen beziehen, beachten Sie – bevor Sie aus Unkenntnis eine Frist versäumen - , dass die meisten Urteile wettbewerbsrechtliche Fragen behandeln, es hier jedoch ausschließlich um Urheberrechtsverletzungen geht. Fast alle der im Internet kursierenden Urteile sind hier nicht anwendbar.
5. Die Ihnen gesetzten Fristen können grundsätzlich aufgrund der Dringlichkeit der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen nicht verlängert werden.
6. Wir weisen Sie darauf hin, dass nach fruchtlosem Fristablauf weitaus höhere Gebühren anfallen können. Dies gilt sowohl für den Fall, dass Sie die Unterlassungserklärung nicht oder nicht ordnungsgemäß oder nicht fristgerecht abgeben und/oder dass Sie die Kosten nicht oder nicht vollständig oder nicht fristgerecht zahlen. Wenn Sie die genannten Fristen einhalten und sowohl die komplette Zahlung, als auch die strafbewehrte Fristen einhalten – jeweils vorbehaltlos – innerhalb der genannten Frist bei uns eingehen, ist die Angelegenheit aus zivilrechtlicher Sicht erledigt. Mit weiten Ansprüchen unserer Mandantin bezüglich in der Vergangenheit liegender Urheberrechtsverstöße des genannten Werkes müssen Sie sodann nicht rechnen.
7. Sollten Sie jedoch gegen die abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen, müssen Sie mit erneuten Schadensersatzforderungen und strafrechtlichen Maßnahmen rechnen. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch künftig Überwachungen der Tauschbörsen erfolgen. Das gegen Sie ger
ichtete Ermittlungsverfahren ist bereits gemäß § 156 Abs. 1StPO wegen geringer Schuld eingestellt worden. Die für Sie zuständige Staatsanwaltschaft bearbeitet die Angelegenheit aus strafrechtlicher Sicher unabhängig von der zivilrechtlichen Seite in eigenem Ermessen, so dass die Einstellung keinerlei Einfluss auf die hier geltend gemachten Ansprüche hat.
Angeblich ist es eine Grauzone
runterladen darf man von P2P aber nicht raufladen oder so
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