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Alt 01.04.2006, 17:19   #57
Wembley
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Ein neuer Artikel über die Brüder S.

http://help.orf.at/?story=4466

Die AK gibt folgenden Tipp ab:

Zitat:
Tipp der AK
Nutzen Sie Ihr Rücktrittsrecht, wenn Sie sich auf einer dieser Webseiten angemeldet haben oder bereits zur Zahlung aufgefordert worden sind.

Sie sollten das schriftlich und eingeschrieben tun. Fehlt es an einer gesonderten Information oder ist die Belehrung unzureichend, verlängert sich das Rücktrittsrecht.
Hier ein Musterschreiben der Arbeiterkammer bezogen auf das Rücktrittsrecht, das sich, wenn die Belehrung unzureichnend erfolgt ist, auf die Frist von drei Monaten ausdehnt:

http://www.arbeiterkammer.at/picture..._Belehrung.pdf

Gruß
Wembley
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