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Alt 28.03.2006, 08:26   #2
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welche "vertragsänderung" gibt es jetzt bei one, aufgrund derer du ein sonderkündigungsrecht hast? meist ändern die mobilfunkbetreiber die verträge erst nach der bindungsdauer bei den einzelnen verträgen, damit ihnen die leute nicht reihenweise weglaufen ... oder gibt es eine AGB-änderung?

ansonsten: auch beim sonderkündigungsrecht gilt, dass du die subvention als vertragsbestandteil mit deiner gegenleistung erfüllen mußt oder die im vertrag vereinbarte "konventionalstrafe" zahlen mußt ...
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Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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