Naja, ich würde mal sagen daß das imo auch vom Notar abhängig ist - sprich wie er gewählt wurde? Theor. unparteiisch - ja, aber wenn er der G'spusi von Vertragspartei B ist, wird der Vertrag zwar juristisch korrekt (dafür muß er ja einstehen), doch u.U. eher zum Vorteil des anderen ausgelegt sein.
Gibt zwar wohl nicht allzuviele Möglichkeiten beim Hauskauf, aber vielleicht gibts div. Klauseln, die ein Rücktrittsrecht bei groben od. dem Verkäufer zwar bekannten, aber nicht gemeldeten Mängeln einräumen.
Die Klassiker wie "...über dem halben Wert" & Co sind zwar u.U. gängig (k.A. wie's damit beim Hauskauf aussieht - sollte mich eigentlich auch damit auseinandersetzen, da wir schon seit bald 1 Jahr suchen), könnten aber für dich negative Folgen haben.
hast keinen Anwalt im Bekanntenkreis, der dir "einen Preis" machen könnte (*g* "I moch ihnan scho an Preis - warum a net, waunn i jed'n aundan ah an Preis moch...")
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mfg, TeeKiller
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