Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 24.03.2006, 18:12   #12
PowerPoldi
Hero
 
Registriert seit: 08.02.2000
Alter: 53
Beiträge: 901


Standard

Also im Vertrag gibt's einen klaren Stichtag der Schlüsselübergabe aus und pasta. Termine wie bis wann alles geräumt werden soll/muss lassen sich sicher auch im Vertrag reinschreiben; aber nicht auf die Folgen vergessen, was bei Terminversämnis passieren soll, z.b. Ausräumen lassen auf Kosten des Verkäufers.

Als Sicherheit solltest Du bei Vertragsabschluß noch einen "RANGORDNUNGSBESCHEID" erwirken.
Von Vertragsabschluß bis zur Eintragung im Grundbuch vergehen bis zu 6 Monate; erst wenn Du im Grundbuch bist, bist rechtlich gesehen der Eigentümer.
Wenn jetzt in der Zeit zwischen Vertragsabschluß und Grundbucheintragung der Verkäufer in finanzielle Schwierigkeiten kommt, dann ist es möglich auf die Immobilie zu greifen, weil der Verkäufer noch im Grundbuch steht und Du schaust durch die Finger.
____________________________________
Minds are like parachutes, they only function when open.
PowerPoldi ist offline   Mit Zitat antworten