Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 24.03.2006, 12:37   #4
mr.red
Inventar
 
Registriert seit: 29.04.2001
Alter: 58
Beiträge: 2.278


Standard

also ein notar sollte sowas schon ganz locker draufhaben. letztlich ises eine kostenfrage obs ein notar oder ein anwalt macht, solltest jedenfalls handeln gehn!

http://www.notariatskammer.at/folder6.htm
Zitat:
Treuhandschaft - der Dritte, ohne den es oft nicht geht

Nehmen wir einen ganz normalen Hauskauf: Der Käufer will erst zahlen, wenn er im Grundbuch eingetragen ist, aber der Verkäufer will erst die Grundbuchseintragung vornehmen, wenn er das Geld hat. Ein Teufelskreis, der sich erst auflöst, wenn die beiden einen Dritten dazuholen - einen Treuhänder. Dann ist alles ganz einfach: Der Käufer überweist das Geld dem Treuhänder, dieser läßt daraufhin die Grundbuchseintragung vornehmen. Erst wenn alles abgesichert ist, gibt er das Geld weiter an den Verkäufer - und alle sind zufriden.
____________________________________
i2p
http://www.i2p.net/download
mr.red ist offline   Mit Zitat antworten