Die Telekom kann in diesem Fall in der Tat nicht viel machen. Der einzige Fall, wo sie damit in Berührung kommen könnte, wäre, wie oben geschildert, eine von der Justiz verlangte Herausgabe der Daten. Ob es überhaupt dazu kommt, darf bezweifelt werden. Außerdem ist z.B. die IP-Adresse kein Beweis für einen Vertragsabschluss. Sowas kann bestenfalls als (schwaches) Indiz gelten.
Gruß
Wembley
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