Hallo,
die Arbeiterkammer meint dies zu dem Fall, denen hab ich gestern einen Mail geschickt, heute schon die Antwort, nicht schlecht wie ich finde, gemailt wurde folgendes:
"Bezüglich Ihrer Anfrage zur Vertragsverpflichtung zum Thema :
http://www.iqbattle.de/index.php?w=0läßt sich folgendes feststellen: Das auf der Homepage einzusehende Widerrufsrecht ist unserer Ansicht nach nicht den gesetzlichen Erfordernissen entsprechend umfassend und deutlich ausgeführt. Ist dies der Fall, so verlängert sich grundsätzlich das zustehende Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften auf drei Monate, der Widerruf könnte damit dem Unternehmen auch jetzt noch mitgeteilt werden. Dies sollte vorsichtshalber nicht nur per e-mail sondern eventuell - aus Gründen der Beweisbarkeit - auch mittels eingeschriebenem Brief erfolgen. Inwieweit derartige Unternehmen dennoch weitere Maßnahmen ergreifen, ist unserer Erfahrung nach höchst unterschiedlich, manche Unternehmen rühren sich in der Folge gar nicht mehr, andere wiederum betreiben Ihre "Forderung" allerdings auch weiter. Im Fall von derartigen grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten können Sie sich zwecks Intervention insbesondere auch an die dafür eingerichtete Beratungsstelle wenden:"
Die Telekom hat mich heute auch angerufen, denen muss ich eine Mail an
abuse@aon.at schicken, mit dem Inhalt der Mail von iqbattle und dem genauen Sachverhalt, an ihre Rechtsabteilung, mal sehen was die sagen.
Danke,
Roman.