sperren hätten sie es nicht dürfen, aber vielleicht haben sie die Kündigung falsch verstanden. Natürlich kann man zu einem beliebigen Zeitpunkt in der Zukunft kündigen, also zB heute per 30.6.2002; eine Kündigungsfrist ist ja nur die Mindestzeit, die zwischen Ausspruch der Kündigung und deren Wirksamkeit liegen muß. Höchstgrenzen gibt es keine.
Sollten sie eine Nachzahlung verlangen, weil die Kündigungserklärung missverstanden wurde, kann man das noch nachträglich anfechten und richtigstellen.
Aber wenn man eh nicht telefonieren will, dann ist es eh gut wenn die Karte tot ist, weil man sich ja keine Sorgen um irgendwelche unberechtigten Telefonate oder Irrtümer machen muss.
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