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Alt 11.03.2006, 13:54   #8
reddi
Jr. Member
 
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mir ist der unterschied zwischen garantie und gewährleistung absolut bekannt (für alle, die hier grosse sprüche klopfen: die gewährleistung ist geregelt im abgb paragraph 922ff, falls kein gesetzeskodex vorliegt -> http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/)

trotzdem ist es m.w. so, dass idr. nicht so heiss gegessen wird. wer zahlt mir im fall der fälle den sachverständigen!? ich sehs schon als witz, dass man so mit dem kunden umgeht, auch wenn es sich nur um 40 oder 50 euro handelt!
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