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Alt 21.06.2001, 23:33   #11
fredl
Gsiberger
 
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Das Problem der Unterversicherung besteht nicht nur bein Totalschaden. Auch bei kleineren Schäden wird nur der %uelle Anteil ausbezahlt. schau mal den link an! Is zwar von germany, gilt aber (lt. meinem Versicherer) in etwa so auch in Ö:
Unterversicherungsberechnung:

Die Entschädigungsberechnung bei Bestehen einer Unterversicherung begründet sich auf § 56 VVG, wonach der Versicherer für den Schaden nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert haftet. Diese Bestimmung gilt allerdings nur dann, wenn vertraglich nicht etwas anderes vereinbart ist oder eine Versicherung auf erstes Risiko besteht.
Aus der Unterversicherungsbestimmung gemäß § 56 VVG ist folgende Unterversicherungsformel herzuleiten:
Entschädigung = Schaden x Versicherungswert / Versicherungssumme
Beispiel:

Schaden: 600.000 DM
Versicherungssumme: 5.000.000 DM
Versicherungswert: 7.500.000 DM

600.000 DM x 5.000.000 DM/7.500.000DM= Entschädigungsbetrag 400000DM


http://www.fink-am.de/Versicherung/P...rsicherung.htm

fredlUnterversicherungsberechnung:
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