Machs wie oben: Gebrauche dein 14tätiges Rücktrittsrecht gemäß §5 des KschG indem du einen eingeschriebenen Brief abschickst und verlange das Geld zurück.
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Immer wieder behauptete Unwahrheiten werden nicht zu Wahrheiten, sondern was schlimmer ist, zu Gewohnheiten.
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