Zitat:
Original geschrieben von rolfuwe
Die gemeldeten Fehler werden auch durch den Compiler teilweise beseitigt. Da war der erste Schreck größer als der Schaden.
Ich habe die Gegend von Marokko bis Libyen mal überflogen und keine Macken gefunden.
Uwe [/b]
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Uwe,
sei mal im verteilen unseres Nordafrikapatches etwas vorsichtig, das könnte rechtliche Probleme auslösen!
Die Fehler sind nicht beim Decompiler zu suchen, denn AROE hat auf "etliche" LWM-Wasserpolygone noch Areafills in LOD 10 und LOD 11 drübergepackt, möglicherweise durch ihren Automatismus bedingt. Die werden auch ordentlich, ohne Fehler eingelesen.
Das sind die Stellen, die der Compiler dann hinterher bemeckert, ein schlaues Bürschen also.
Du hast also unseren Nordafrikapatch getestet, in diesem Bereich keine Fehler mehr festgestellt, wie siehts aber mit Süditalien, Sardinien, Malta und den restlichen Inseln aus?
Weiterhin bestehen hier widersprüchliche Aussagen, ob AROE was im Afri Szenerieordner verändert hat. Dann wäre mein Default-Nordafrikapatch weiterhin notwendig.
Wenn das alles funzen sollte, könnte ich FSQ mal ein faires Angebot machen. Die schicken mir ein Packerl mit der AROE-CD drin und bekommen dafür unseren Nordafrikapatch. Das werden die aber nicht tun, denn wie sagte hier der Support-Manager: Wir sind Kaufleute und Flusifreunde gibts in diesem Geschäft nicht. Oder so ähnlich.
Eigentlich brauch ich AROE nicht, wegen SG3, ich könnte das Programm aber auf meinen Laptop aufspielen, dort ist der Flusi in Deutsch drauf, da ist auch "eine" FS2004 DVD mit dabei und die FS9.exe hat die gleiche Dateilänge wie der deutsche "No-CD Crack". Dann könnte ich mit großer Sicherheit weitere "Fehler", wie Gebäude auf RWYs, usw beseitigen. Ich hab da so meine Vermutung, was da schief läuft.
Irgendjemand schlug hier mal vor, Länder an- und abschaltbar zu machen, das wird wohl wegen des enormen Aufwandes wohl ein frommer Wunsch bleiben.
Uwe, ich kann Deinen Ärger über die "unausgereiften" Areale in AROE gut nachvollziehen, das, was wir für uns machen und berichtigen geschieht im stillen Kämmerlein, dieses aber in die Öffentlichkeit zu bringen ist eine rechtlich andere Seite.
Cheers,
Dietmar