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Alt 04.03.2006, 17:32   #10
Boot
Master
 
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Microsoft kann zwar den (ersten) Händler, der ja Vertragspartner ist, dazu verpflichten diese Software NUR mit dieser oder jener Hardware zu verkaufen, jedoch nicht den Käufer bei einem weiteren Verkauf. Dies ist eine unzuläßige Einschränkung des Eigentumsrechts. Das österreichische wie auch das deutsche Rechtssystem kennt den Begriff der "Lizensierung" nicht so wie das amerikanische.

Wenn ich ein Auto kaufe, dann kann zwar der Händler darauf bestehen, daß der Wagen nur mit XY-Reifen verkauft wird, ich kann aber nachher AB-Reifen kaufen und die XY-Reifen weiterverkaufen

Allerdings das mit dem "nureinmalinstallieren" ist auch bei uns so, was auch gut ist

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