Zitat:
Original geschrieben von Honk
Dazu müsste man sich aber die Webseiten als Beweise aufheben (abspeichern, ausdrucken,..) denn sonst steht man wahrscheinlich doch recht dumm da
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Klar, wenn es vor Gericht geht, dann sollte man gut vorbereitet sein. Wichtig ist eines: Bei Kenntnis des vermeintlichen Vertragsabschlusses sollte man sich den Weg vor Augen halten, wie man auf die Seite gekommen ist bzw. wie die Seite auf einen gewirkt hat. Das Problem dabei ist oft, dass diese Webseiten manchmal ihr Aussehen verändern bzw. mehrere Layouts gleichzeitig einsetzen. Da gibt es manchmal die seriösere Variante, wenn man auf die Seite direkt geht und die Variante mit den versteckten Informationen, wenn man einen Werbelink klickt. Es gibt aber auch Fälle, wo sich jemand definitv nicht angemeldet hat oder dort war, aber keine Bestätigungsmail bzw. Bestätigungs-SMS bekommen hat. Dies sei nur alle Anbieter betreffend angemerkt, ohne direkt auf die Brüder S. Bezug zu nehmen.
Wenn man jedenfalls seinen Irrtum bemerkt hat, sollte man gleich reagieren. Es existiert auch die Möglichkeit, dass Verträge wegen Irrtums nichtig sind. Es hängt aber natürlich auch davon ab, inwieweit der Betreiber einer Seite dafür verantwortlich ist, dass es dazu kommen konnte. Dazu könnte aber ein Jurist vielleicht mehr sagen. Ich bin keiner.
Manche harte Burschen sagen, man könne die Sache einfach aussitzen, es rührt sich im Endeffekt ohnehin nichts. Im Einzelfall kann das durchaus erfolgreich sein, aber ich glaube nicht, dass dies Jedermanns Sache ist.
Noch ganz wichtig: Der
Seitenbetreiber ist bei Gericht
beweispflichtig und nicht der vermeintliche Kunde. Also auf gut deutsch: Der Kunde muss nicht seine "Unschuld" beweisen.
Gruß
Wembley