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Alt 03.03.2006, 12:42   #6
Boot
Master
 
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Jay_R hat (meiner Meinung nach) recht.

Allerdings glaube ich nicht, daß dieses Ding irgendjemanden abgehen wird, genau bis zu dem Zeitpunkt wo es Deine Frau "entsorgt", weil es ihr einfach im Weg liegt Dann wird nachgefragt.

Vergammeln lassen? Ob das rechtlich gesehen richtig ist? Es wurde etwas an Dich verliehen und somit hast Du für den ordnungsgemäßen Zustand zu sorgen Wo sind die Juristen!!

Wenn Du es nicht brauchst:

Variante 1: Zurückgeben mit einer "Empfangsbestätigung", nur warum soll Du es bringen? Dafür rechtlich am sichersten und problemlosten.

Variante 2: Eine (nachweisliche) Nachricht an die Telekom, daß sie sich ihr Klumpert innerhalb von 4 Wochen gefälligst holen sollen Du bist ja kein Telekomlager Anschließend werden jährlich 100€ fällig Rechtliche Einschätzung: weiß nicht Das Ergebnis wäre aber interessant
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