Zitat:
Original geschrieben von Rundumadumleuchtn
im übrigen hat die FÜ immer blankohausdurchsungsbefehle mit sich die scharf angewendet werden können,sodass ein hinzugezogener exekutivbeamter den vollzug vornehmen kann.
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Das glaube ich nicht. Eine Hausdurchsuchung darf ausschließlich von einem Richter verordnet werden, sonst gibts nur Einlass der Polizei bei Gefahr in Verzug.
Ciao Oliver