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Alt 27.02.2006, 21:12   #37
fs-simul
Veteran
 
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Zitat:
Original geschrieben von einmot-flieger
Die Folge davon ist, dass ich das Produkt als fehlerhaft bewerte, denn es hat einen Fehler, der nachhvollziehbar ist, der aber nicht behoben wird. Als Käufer hat man das Recht, Nachbesserung für ein fehlerhaftes Produkt zu verlangen. Nichts anderes hab ich geschrieben. 40 EUR sind ne Menge Geld, die hab ich nicht zu verschenken. Ob ich von meinem Recht auf Nachbesserung Gebrauch mache, ist eine andere Sache.
Also erst mal vorweg ich kann deine Kritik zu dem Produkt durchaus verstehen und auch nachvollziehen das man die Maengel nicht hinnehmen will.
Nun aber zu der rechtlichen Seite. Bei Software hast du leider keinen Anspruch auf Nachbesserung. Es wurden dir auch keinerlei Garantien irgendwelcher Art gegeben. Es wird bei diesen Lizenzvertragen sogar die Brauchbarkeit fuer irgendeinen Zweck immer ausgeschlossen.
Ist leider so. Die einzigste rechtliche Konstruktion bei denen sich ein Anspruch auf Nachbesserung durchsetzen liesse waere die Erstellung oder Beschaffung einer Software fuer einen betimmten Zweck im Rahmen eines Werksvertrages.
Aber darauf wird sich kein Softwarehersteller im preisguenstigen Massenmarkt einlassen.
Zitat:

Ich denke, ich werde es nicht tun und stattdessen mein Exemplar der AROE bei eBay zum Verkauf anbieten. Auch das ist mein gutes Recht.
Das ist sicher das sinnvollste was du tun kannst.
Ansonsten hilft bei Software nur die Katze nicht im Sack zu kaufen und erst mal abwarten und andere testen lassen wenn es sonst keine Demoversionen (die leider auch nicht immer 100% aussagekraeftig sein koennen) gibt.
Und hier und anderswo gibts ja zum Glueck genug Infos wo solche Maengel diskutiert und aufgedeckt werden.
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