Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 27.02.2006, 12:33   #12
zed
Inventar
 
Registriert seit: 11.10.2000
Beiträge: 2.458


Standard

laut konsumentenschutzabteilung im BMG ist dieser aktionen rein rechtlich wohl leider nicht beizukommen.

der schmäh dabei ist nämlich dass es da eine - saublöde - regelung gibt: wenn der vertreiber sozusagen in gutem gewissen glauben kann dass z.b. 6 stück genug sind, dann kannst im endeffekt nix machen da er sich dann ja nur was den ansturm betrifft verschätzt hat. ein bedauerlicher irrtum...

somit hast im endeffekt auch kein leiberl wenn die sache in 1h ausverkauft is. da kanns gesetzliche bestimmungen wie die 3 werktage (da check ich noch ab obs die überhaupt gibt) geben wie es will mit obigem punkt kannst die locker aushebeln...

da es im vorliegendem fall aber so offensichtlich ist, wird die sache noch bezüglich unlauterem wettbewerb verfolgt, was rein rechtlich die einzige chance darstellt einschreiten zu können. aber auch hier stehen die chancen äusserst schlecht.

obs eine verfolgung wegen unlauterem wettbewerb gibt oder nicht kann ich euch höchstwahrscheinlich bis morgen mitteilen.
____________________________________
Best regards, ZeD

--
\"Quis custodiet ipsos custodes?\" (Juvenal)
--
\"Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zurecht ein Sklave.\" (Aristoteles)
zed ist offline   Mit Zitat antworten