es gibt durchaus gesetzliche Bestimmungen, die auch solche Angebote regeln und die Händler haben nunmal eine gewisse Anzahl bereitzustellen (wieviel das nun bei Speicherkarten sein sollte, ist nun die Streitfrage - ab 6 Stück kommen mir extrem wenig vor). Konsumentenschutz verständigen is also eine gute Idee.
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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