Zitat:
Original geschrieben von zed
@guru
dann billigst du also auch konkurrenzklauseln und dergleichen?!
defakto ist nämlich die rückzahlung von ausbildungskosten auch nichts anderes als eine konkurrenzklausel.
soll ein MA die ausbildung verweigern? - dann wird er womöglich gekündigt weil er sich nicht einsetzt. macht er mit und wechselt dann das unternehmen darf er auch zahlen. gehts noch?!
immerhin bringt so eine weiterbildung hauptsächlich dem unternehmen was (sonst würdens den spass ja ned bezahlen) und dafür sollen die unternehmen auch das "risiko" tragen dass mal wer den job wechselt
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Die Weiterbildung bringt auch dem Mitarbeiter etwas. Und in einer Partnerschaft haben beide Rechte und Pflichten - dazu zählen Ausbildungskosten und Konkurrenzklauseln. Der Unternehmer zahlt und der Mitarbeiter hat was davon, natürlich auch der Unternehmer - der will ja den Mitarbeiter behalten, den er weiterbilden ließ.
Legitim sind diese Dinge also sehr wohl, in einem vernünftigen Ausmaß - Konkurrenzklauseln bis zu 6 Monate, mehr bringt ein Unternehmer eh nicht beim Arbeitsgericht durch. Und die gestaffelten Rückzahlungsverpflichtungen hat Guru ja schon erwähnt.
Guru