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Alt 23.02.2006, 16:38   #7
zed
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@guru
dann billigst du also auch konkurrenzklauseln und dergleichen?!

defakto ist nämlich die rückzahlung von ausbildungskosten auch nichts anderes als eine konkurrenzklausel.

soll ein MA die ausbildung verweigern? - dann wird er womöglich gekündigt weil er sich nicht einsetzt. macht er mit und wechselt dann das unternehmen darf er auch zahlen. gehts noch?!

immerhin bringt so eine weiterbildung hauptsächlich dem unternehmen was (sonst würdens den spass ja ned bezahlen) und dafür sollen die unternehmen auch das "risiko" tragen dass mal wer den job wechselt
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