Zitat:
Original geschrieben von zed
3 jahre sollen die höchststrafe sein? - das glaub ich nicht ganz.
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das potentielle strafausmass wär schon höher da hast du recht, wir kennen aber den genauen sachverhalt nicht. und ob die orf-redakteure den unterschied zwischen "vergewaltung" und "sexuellem missbrauch" usw. kenn sei auch mal dahingestellt.