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Alt 20.02.2006, 20:10   #4
Guru
 
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Die Veröffentlichung einer Internetseite ist (manchmal mit Einschränkungen) nach Gurus Rechtsverständnis einer Buchveröffentlichung gleichzusetzen. Die Vervielfältigung dieses Werks zum privaten Gebrauch würde doch nun eine Vergütung begründen.

Wie gehts wirklich?

Guru
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