Zitat:
Original geschrieben von pearl2
wieso straftat?
rattengift ist doch erlaubt.was kann ich dafür wenn die katzen das auch fressen?
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scheinst ja ein wahnsinniges genie zu sein
strafbar nach §222 des stgb. macht dich überdies auch zivilrechtlich schadenersatzpflichtig...
gegen katzen: automatische sprenkelanlage mit bewegungssensor - wasser mögens ja nicht
