19.02.2006, 17:10
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#42
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Gast
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Zitat:
Original geschrieben von deathsaddam
Ist Notwehr, da kann ich ihn auch erschiessen, selbst ohne Waffenschein. Da kein Mensch, sondern eine Sache, auch keine Körperverletzung, nur Sachbeschädigung.
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Seit es das Bundestierschutzgesetz gibt, ist Sachbeschädigung nicht mehr aktuell.
Zitat:
Verbot der Tötung
§ 6. (1) Es ist verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten.
(2) Es ist verboten, Hunde oder Katzen zur Gewinnung von Nahrung
oder anderen Produkten zu töten.
(3) Die Tötung von Tieren zum Zweck der Aus-, Fort- und
Weiterbildung ist nur an wissenschaftlichen Einrichtungen und nur
insoweit zulässig, als sie für den angestrebten Zweck unerlässlich
ist und nicht durch alternative Methoden ersetzt werden kann.
(4) Unbeschadet der Verbote nach Abs. 1 und 2 darf das
wissentliche Töten von Wirbeltieren nur durch Tierärzte erfolgen.
Dies gilt nicht
1. für die fachgerechte Tötung von landwirtschaftlichen Nutztieren
und von Futtertieren (§ 32),
2. für die fachgerechte Tötung von Tieren im Rahmen der Aus-,
Fort- und Weiterbildung gemäß Abs. 3,
3. für die fachgerechte Schädlingsbekämpfung,
4. in Fällen, in denen die rasche Tötung unbedingt erforderlich
ist, um dem Tier nicht behebbare Qualen zu ersparen.
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