Zitat:
Original geschrieben von Maci
Wenn ich den ersten Absatz des Textes richtig verstehe, kann man nun alle Emails bzw. Internetseiten oder ähnliches als urheberrechtlichgeschütztes Dokument anmelden.
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Nein. Und von „anmelden“ steht da doch auch gar nichts.

Der Urheber muss grundsätzlich nicht und kann auch gar nicht sein Werk für einen Schutz nach dem UrhG irgendwo „anmelden“, so wie das etwa bei einem Patent der Fall wäre. Der Schutz entsteht mit der Erschaffung automatisch.
ABER: Dieser Schutz entsteht nur dann, wenn dein „Werk“ eine ausreichende „Schöpfungshöhe“ darstellt. Bücher, Gemälde ... lassen sich nicht mit einer trivialen E-Mail gleichsetzten. Schon bei Fotos differenziert das UrhG und schützt einfache Schnappschüsse geringer als wirkliche, künstlerische Fotos.
In Zweifel wird der Großteil deiner „Werke“ keine ausreichende Schöpfungshöhe aufweisen, sodass ohnehin kein Schutz nach dem UrhG eintritt.
Falls im Einzelfall eine Schutzwirkung besteht, existieren noch weitere Voraussetzungen, um an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften beteiligt zu sein. Insbesondere ist ja das Verschicken einer E-Mail etwas ganz anderes, als ein Buch zu veröffentlichen.