Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 13.02.2006, 16:20   #6
blauesau
Hero
 
Registriert seit: 08.04.2003
Beiträge: 821


Standard

Studier mal die AGB und/oder kontaktier Ebay. Nachdem es sich um einen Privatverkauf handelt, hat der Käufer ja keine Garantie- oder Umtauschansprüche?!

Wer sagt denn, dass er den Kratzer nicht selbst reingemacht hat?

Also ich würde mich erstmal absichern (denke, du bist auf der sicheren Seite) und dann die Annahme verweigern.
blauesau ist offline   Mit Zitat antworten