Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 13.02.2006, 11:05   #4
Walter
Master
 
Registriert seit: 15.02.2000
Alter: 67
Beiträge: 642


Standard

Zitat:
Original geschrieben von Guru
Nein, das Gesetz spricht von im Inland (also Deutschland) in verkehr gebrachten Geräten.

Guru
Das UhG ist österreichisches Bundesrecht, Inland ist daher Österreich. Wenn also der Hersteller D an Endkunden in Österreich liefert und über seine österreichische Niederlassung fakturiert, hat er Euro 18,00 + Mwst abzuführen. Wenn er über Deutschland fakturiert, nicht.

Ich als kleiner Händler komme dem aber nicht aus. Wenn ich brav bei den österreichischen Distis oder Schrauberbuden einkaufe, werden mir die Euro 18,00 verrechnet. Wenn ich in Deutschland einkaufe, bin ich Importeur (erstmalsimInlandinVerkehrbringer) und muss die Abgabe an die Literar Mechana zahlen. Selbst wenn ich PC`s selbst assembliere, muss ich zahlen, denn dann bin ich Hersteller im Sinne der Bestimmungen.

Ein klarer Wettbewerbsnachteil für die österreichische Wirtschaft.

Ach ja, eine Nachfrage beim Hersteller D ergab, dass dort niemand auch nur mit dem Begriff Urheberrechtsabgabe etwa anfangen kann.
____________________________________
Walter

...only Bill Gates verstates
Walter ist offline   Mit Zitat antworten