disziplinarverfahren nach dem ahg (amtshaftungsgesetz) bei der zuständigen dienstbehörde.
in deinem fall würd ich mir aber eher zivilrechtliche schritte (schadenersatz/unterlassung) überlegen und einen rechtsanwalt kontaktieren.
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"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte.
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