Habe folgendes Email bekommen:
Sehr geehrter Kunde,
Aufgrund der seitens LITERAR-MECHANA Wahrnehmungsgesellschaft für Urheberrechte Ges.m.b.H. und die Verwertungsgesellschaft
bildender Künstler (VBK) per 1.Januar 2006 eingeführten Urheberrechtsabgabe für alle Drucker, PCs und Notebooks, sind wir leider
gezwungen, diese ab sofort für jedes in diesem Sinne gelieferte Gerät einzuheben.
Anbei zu Ihrer Information der Wortlaut der derzeit gültigen neuen Tarife:
"Die Vergütung für die Vervielfältigung von geschützten Werken der Literatur und der bildenden Künste sowie von Lichtbildern zum eigenen
Gebrauch mit Hilfe reprographischer oder ähnlicher Verfahren (§ 42 und § 42a UrhG) beträgt für jedes Gerät, das seiner Art nach der
Vornahme solcher Vervielfältigungen bestimmt ist (Vervielfältigungsgerät) und das im Inland erstmalig gewerbsmäßig in den Verkehr
gebracht wird, gemäß § 42b Abs 2 Z 1 UrhG .
PC - Server- Notebook
Jeweils 18,00 Eur
Drucker
Geschwindigkeit
Mono
Farbe
0 - 12 Seiten/Min
6,00 Eur
12,00 Eur
13 - 35 Seiten/Min
10,50 Eur
21,00 Eur
36 - 70 Seiten/Min
18,00 Eur
36,00 Eur
über 70 Seiten/Min
52,50 Eur
105,00 Eur
Der Bestimmung der Anzahl von Vervielfältigungen pro Minute ist die maximale Vervielfältigungsgeschwindigkeit bei normalem Betrieb
zugrunde zu legen. Sind mehrere Einstellungen möglich (z.B.: Auflösung), ist diejenige maßgebend, welche die höchste Geschwindigkeit zulässt.
Für Multifunktionsgeräte (zusätzliche Kopier-, Scan- und/oder Faxfunktion) ist jeweils die Funktion maßgebend, die dem höchsten Tarifansatz unterliegt;
die Vergütung beträgt aber zumindest 150 % des niedrigeren Tarifansatzes.
Für Fragen steht Ihnen das ACP Team jederzeit zur Verfügung bzw. senden Sie einfach eine E-Mail an:
tina.everett@acp.at.