Bei durchfahrenden Zügen gibt es innerhalb von Bahnhöfen keinerlei Geschwindigkeitsbeschränkungen. Bei Einfahrt auf Signal Hp2 weiß der Lokführer, daß er seine Geschwindigkeit wegen Fahrt auf "Ablenkung" auf 40 oder 60 km/h verringern muß. Auf sogenannten Schnellfahrstrecken die mit LZB überwacht werden, können die Durchfahrgeschwindigkeit auch 200 km/h betragen. Auch große Bahnhöfe werden von IC's oder ICE's mit 160 km/h durchfahren. Die zulässige Geschwindigkeit für den jeweils befahrenen Streckenabscnitt muß der Lokführer dem Geschwindigkeitsheft entnehmen.
Bei im Bahnhof haltenden Zügen weiß der Lokführer am Vorsignal zum Einfahrsignal, wann er mit dem Bremsvorgang beginnen muß, um am Bahnsteig rechtzeitig zum Halten zu kommen. Eine vorgeschriebene Geschwindigkeit gibt es für diesen Fall nicht. Bevor der Lokführer eine Strecke selbständig befahren darf, muß er die Streckenkenntnis erwerben. Hier lernt er die Besonderheiten ener Strecke und der Bahnhöfe kennen - u.a. auch, wo der Bahnsteig liegt und wann der Bremsvorgang zum Halt eingeleitet werden sollte.
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Schöne Grüße
Heinz
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