Zitat:
Original geschrieben von Garmin196
Eine Strafbarkeit nach § 202 a StGB kommt außerdem nur in Betracht, wenn die Daten nicht für den Täter bestimmt sind und gegen einen fremden Zugriff besonders gesichert sind (§ 202 a Abs. 1 StGB).
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Als Laie mit (wie ich glaube) gesundem Menschenverstand würde ich sagen, dass hier der Haken ist.
Das Lesen von Daten, die der "Täter" selbst erzeugt hat (egal ob Dateien oder Registry-Einträge) erfüllt meiner Meinung nach nicht diesen Tatbestand.
Ich möchte aber betonen, dass ich keinesfalls mit FSD sympathisiere.
Grüße
Thomas