Das mag sein. Aber es interessiert trotzdem die Kreditkartenfirma nicht. Wenn der Vertrag vorsieht, dass eine Abbuchung rückgängig gemacht werden kann, dann müssen sie das auf Antrag eben tun. Genauso kann jeder Bankkunde in Deutschland eine Abbuchung von seinem Konto aufgrund einer Einzugsermächtigung innerhalb einer 6-wöchigen Frist widerrufen. Es ist völlig egal, ob es berechtigt ist oder nicht. Das haben der Abbucher (Händler, Vermieter etc.) und der Kunde unter sich zu klären. Geschieht das vorsätzlich, plant man das also vorher schon so, dann ist es Betrug. Und erst, wenn ein Gericht Betrug mit einer Kreditkarte oder dem Bankkonto feststellt, könnte es die Bank/Kreditkartenfirma interessieren, weil ggf. ein Verstoß gegen die AGB vorliegt.
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Viele Grüße
Thomas
Bei Tian hui
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