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Alt 22.01.2006, 11:58   #7
JetStreamer
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Ich dachte immer, daß die Abgaben an AKM zu leisten sind.

Abgaben immer dann zu zahlen, wenn Musik öffentlich aufgeführt wird. Es müsste also auch ein Wirt zahlen, wenn er nur das Radio in seinem Lokal laufen lässt. "Berieselungsmusik" ist imho auch Abgabenpflichtig.

Edit:
Es gibt einen Aufschlag, der zu zahlen ist, wenn z.B. MP3s gespielt werden und das Original nicht vorhanden ist. Grundsätzlich ist der Veranstalter dafür verantwortlich und nicht der DJ/Alleinunterhalter/...
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