Zitat:
Original geschrieben von abcxyz
ich glaube wenn wer kommt dann hagelts gewaltig, falls keine lizenz von der gema oder wie der verein heisst ;-)
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ich denke,das es nur bei veranstaltungen zum tragen kommt,wo gewinne gemacht werden.
denn wenn deine musik dem umsatz dient,hast du die abgaben zu zahlen.
aber berieselungsmusik am WC z,b, wird sicher nicht darunter fallen.