Meine zwei Cent als juristischer Laie:
Erstens: du mußt sie nicht reinlassen, auch wenn an der Wohnungstür deutlich Fernseh- oder Radioton zu hören ist. Die GEZ-Leute haben keinerlei hoheitliche Befugnisse. Du müßtest nichtmal die Polizeir reinlassen, wenn die keinen Durchsuchungsbefehl haben (Theoretisch. Es gibt da noch so Sachen wie "Gefahr im Verzuge").
Zweitens: wenn Du Fernsehempfänger oder Radio hast und auch benutzt, solltest du das auch bezahlen. Damit finanzierst du weniger das so genannte Unterschichtenfernsehen als die eher hochwertigeren Sendungen auf den öffentlich-rechtlichen Kanälen.
Alles andere wäre Leistungserschleichung, auch wenn die Handhabe zu deren Verfolgung eher ungenügend ist.
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mit freundlichen Grüßen
Dirk Taggesell
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