Es gab befristet für 2004 die Absetzmöglichkeit für Breitbandinternet, die gilt für 2005 nicht mehr.
Du kannst - wenn Du jedoch den Internetzugang auch beruflich nutzst - diesen anteilig als Werbekosten absetzen.
(normalerweise werden vom Finanzamt 66% berufliche Nutzung akzeptiert, wenn Du in einem IT Beruf bist und der Dienstgeber Dir dies bestätigt, dass Du auch diesen beruflich nutzt.)
Ciao Oliver
|