Zitat:
Original geschrieben von RaistlinMajere
d.h. ich müßte ggf. das ding auf jeden fall mal kaufen (muß ich mir das dann zuschicken lassen oder ist der umstand des "online-kaufs" auch erfüllt, wenn ichs online bestelle, aber dann persönlich abhole?) und danach halt gleich vom vertrag zurücktreten.
das ist dann aber wirklich ein vertragsrücktritt, d.h. "geld zurück" und nicht irgendein gutschrift-mist udgl.
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wenn´s ein online-shop mit abholmöglichkeit ist, kannst du vom vertrag zurücktreten.
d.h. du bekommst auch dein geld zurück.
aber mit dem händler absprechen ist trotzdem die beste lösung.
lg
woodz