Zitat:
Original geschrieben von LouCypher
heiraten und kinder sind in den nächsten 3 jahren sicher kein thema.
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ist man nicht bis 50j zivildienstpflichtig?
http://www.zivildienstverwaltung.at/material/zdg.pdf
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Die Pflicht, außerordentlichen Zivildienst zu leisten, erlischt mit der Vollendung des 50. Lebensjahres.