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Alt 28.12.2005, 17:40   #4
wildrotti
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um da mal was klarzustellen: ist auch in der STVO nachzulesen. abgeschleppt wird in ladezonen wenn diese auf öffentlichem grund sind nur dann wenn die ladetätigkeit berechtigter beeinträchtigt wird,ansonsten gibts nur an stafzettl. weiters wird die abschleppung,ich nehme an es handelt sich um wien von der Ma 48,oder einer von ihr beauftragten firma durchgeführt,und dies auch nur dann wenn ein polizeilicher abschleppauftrag vorliegt.und dieser muss sich unterm wischerarm befinden,is ein grösseres blatt papier.

mfg
Wilrott
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