Zitat:
Original geschrieben von The_Lord_of_Midnight
Irgendwer muss geklagt haben, sonst würde es keine einstweilige Verfügung vom Gericht geben ?
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Ja schon, aber ich meinte eine Amtshaftungsklage! Die einstweilige Verfügung wird ja auf einer Unterlassungsklage o. ä. beruhen.
Ciao Oliver