mit einem Wechsel gibts du deinem Gläubiger einen 30 jährigen pfändbaren/exekutierbaren Anspruch auf die Summe auf die der Wechsel ausgestellt ist.
Im Forderungsfall ist ein Wechsel anderen Schulden bevorrangt.
Bei einem Blankowechsel schreibt der Gläubiger die Summe rein, die ihm richtig erscheint ....
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