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Alt 21.12.2005, 15:16   #6
Wembley
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Das alles ist bei österreichischen Konsumentenschützern und der RTR schon lange ein Thema. Hier ein Artikel vom Jänner 2005:

http://help.orf.at/?story=2279
Zitat:
Im Prinzip können Eltern mit ähnlichen bösen Überraschungen die Mehrwertkosten beim Netzbetreiber beeinspruchen, sagt Gregor Goldbacher von der Rundfunk und Telekom Regulierungsbehörde RTR. Der Betreiber müsse dann natürlich auch bei Mehrwertdiensten überprüfen, ob dieses Mehrwertdienst-Rechtsgeschäft korrekt zustande gekommen sei.

Das ist bei Minderjährigen nicht der Fall, da diese zu derartig kostspieligen Geschäftsabschlüssen noch gar nicht berechtigt sind.
Eine klare Aussage, wie ich finde. Die Klingeltonanbieter meinen aber:
Zitat:
"Wenn Eltern einem ihrer Kinder ein Mobiltelefon zur Nutzung zur Verfügung stellen, so haften sie gegenüber den Netzbetreibern für die dadurch entstandenen Kosten."
Eine umstrittene Ansicht, denn im allgemeinen wird den Kindern das Handy ja nur zum Telefonieren und zum SMS versenden überlassen. Drittanbieter, die einen eigenen Vertrag mit dem Kunden abschließen, gehören da nicht dazu. Dies meint laut Artikel auch der Jurist von der RTR:

Zitat:
....denn es gibt ein eindeutiges Urteil des obersten Gerichtshofs zur so genannten "Zweivertrags-Theorie", betont RTR-Jurist Goldbacher.

Die besagt, dass der Vertrag, den ein Anschlussteilnehmer mit seinem Mobilfunkanbieter hat gesondert zu sehen ist vom Vertrag des konkreten Anrufers und dem Diensteanbieter – im konkreten Fall also vom Vertrag zwischen Klingelton-Anbieter und Kind.
P.S.: Meines Wissens nach ist Jamba noch nie vor Gericht gegangen, wenn die Erziehungsberechtigten die von einem Minderjährigen abgeschlossenen Abos nicht bezahlt haben. Der Grund ist offensichtlich der, dass Jamba hier keinen aus deren Sicht negativen Präzedenzfall schaffen möchte.

Gruß
Wembley
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